Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - Sprungweg 43a/Tweelbäke-Ost -; hier: Öffentliche Auslegung in der Zeit vom 27.11.2023 bis 29.12.2023

17.11.2023

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 24.02.2022 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für das o.g. Bauleitplanverfahren beschlossen.

Der Entwurf mit Begründung einschließlich der umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit vom 27.11.2023 bis 29.12.2023 im Rathaus der Gemeinde Hatten, Kirchhatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, Zimmer EG 21, und im Bürger-Service-Büro in Sandkrug, Gartenweg 15, 26209 Hatten, während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Begründung und Umweltbericht
In der Begründung und dem Umweltbericht werden u. a. die Bestandssituation sowie die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter sowie ihre Wechselwirkungen erläutert und eine Artenschutzprüfung durchgeführt.

Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

  • Landkreis Oldenburg
    Hinweise zum Naturschutz, Immissionsschutz
  • LGLN Kampmittelbeseitigungsdienst,
    Hinweise zu einer möglichen Kampfmittelbelastung
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
    Hinweise Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Betrieb des Standortübungsplatzes Oldenburg mit Kaserne
  • Deutsche Bahn
    Hinweise durch Emissionen des Eisenbahnbetriebs

Fachgutachten:

  • Schalltechnisches Gutachten
  • Bodengutachten
  • Potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf Biotope, Amphibien, Vögel und Fledermäuse
    März 2017, ergänzt August 2022
  • Biotoptypenkartierung 2016/2022

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich dazu äußern. Außerdem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich ist im nachstehend abgedruckten Kartenauszug schwarz umrandet dargestellt.

Die Unterlagen können auch im Internet unter https://hatten.de/rathaus-politik/aktuelles.php eingesehen werden.

Guido Heinisch

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