Kompensationsflächen-Kataster

Blühende Wiese mit Obstbäumen

Städte und Gemeinden sind bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen gesetzlich verpflichtet, die Belange des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Für die durch den Eingriff verursachten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft müssen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und dauerhaft gesichert werden.

Für die Bestandsaufnahme und dauerhafte Verwaltung und Pflege der Flächen hat die Gemeinde Hatten ein Kompensationsflächenkataster erarbeitet, welches den Bebauungsplan, der die Notwendigkeit der Kompensation festlegt, die Lage der Kompensationsfläche, das Maßnahmenziel bzw. Entwicklungskonzept, die Flur und das Flurstück sowie die genaue Größe der Kompensationsfläche erfasst.