Herzlich willkommen bei der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Hatten!
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten hat die Aufgabe, den Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes auf kommunaler Ebene mit umzusetzen und ist die zentrale Interessensvertretung insbesondere aller Mädchen und Frauen. Alle Frauen, aber auch Männer können sich in Fragen der Gleichberechtigung an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.
Als Gleichstellungsbeauftragte
- biete ich persönliche Beratungsgespräche an
- rege ich in der Gemeinde Hatten Maßnahmen an, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im öffentlichen Bereich zu erreichen
- fördere ich Maßnahmen zum Abbau von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- fördere ich in Zusammenarbeit mit anderen Stellen die Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten von Frauen und Mädchen sowie die Eingliederung von Frauen ins Berufsleben nach der Familienphase
- betreibe ich Öffentlichkeitsarbeit durch Broschüren, Ausstellungen und Veranstaltungen zu frauenspezifischen Themen
- arbeite ich zusammen mit Frauengruppen und -verbänden, Bildungseinrichtungen u.a.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie
- sich im öffentlichen Leben benachteiligt, belästigt oder diskriminiert fühlen
- Anregungen haben, wie die Situation der Frauen und Mädchen in der Gemeinde Hatten verbessert und eine gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter erreicht werden kann
- Hilfe und Unterstützung zur Wahrnehmung Ihrer Rechte benötigen.
Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.