Amtliche Bekanntmachung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 – Ortskern Sandhatten
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu dem o. g. Bauleitplanverfahren beschlossen.
Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 07.10. bis 08.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Hatten, Kirchhatten, Hauptstr. 21, 26209 Hatten, Zimmer E 21, und im Bürger-Service-Büro in Sandkrug, Gartenweg 15, 26209 Hatten, während der Dienststunden aus.
Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich dazu äußern. Außerdem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Kartenauszug schwarz umrandet dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die Unterlagen können auch im Internet unter https://hatten.de/rathaus-politik/aktuelles.php eingesehen werden.
Guido Heinisch