Amtliche Bekanntmachung: Planfeststellungsbeschluss mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung
20.09.2024
Die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Neuaufnahme eines Sandabbaues in der Gemeinde Hatten, Gemarkung Hatten, Hatterwüsting, Flur 3, Flurstücke 25/6, 32/4, 32/9, 33/3 und 36/2 durch die o. g. Vorhabenträgerin wurde am 19.09.2024 festgestellt. Der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung werden nachfolgend öffentlich bekannt gegeben gemäß § 74 Abs. 5 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
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