Amtliche Bekanntmachung - 48. Flächennutzungsplanänderung/Bebauungsplan Nr. 56 – Hauptstraße/Munderloher Straße -
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die öffentliche Auslegung für die o.g. Bauleitplanverfahren beschlossen.
Die Entwürfe mit Begründungen einschließlich der umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 27.09.2024 bis 28.10.2024 im Rathaus der Gemeinde Hatten, Kirchhatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, Zimmer E 21, und im Bürger-Service-Büro in Sandkrug, Gartenweg 15, 26209 Hatten, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Begründung und Umweltbericht
In der Begründung und dem Umweltbericht werden u. a. die Bestandssituation sowie die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter sowie ihre Wechselwirkungen
erläutert und eine Artenschutzprüfung durchgeführt.
Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
- Landkreis Oldenburg, Hinweise u. a. zu: Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungsmaßnahmen sowie die Kompensationsbeschreibung, Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vögeln und Fledermäusen,
Brandschutz u. Beurteilung der wasserwirtschaftlichen Sicht. - Unterhaltungsverband Wüsting, Hinweise zur Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers.
- LGLN - Kampfmittelbeseitigungsdienst, Hinweise zu einer möglichen Kampfmittelbelastung.
Fachgutachten:
- Potentialstudie Vögel und Fledermäuse (Planungsbüro Landschaft + Freiraum - PLF, Oldenburg, 12.02.2024)
- 5. Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Hauptstraße/Munderloher Straße“ der Gemeinde Hatten, Bericht Nr. 228-24-b-hi, Oldenburg den 06.08.2024, I+B Akustik GmbH
Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich dazu äußern. Außerdem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Kartenauszug schwarz umrandet dargestellt.
Die Unterlagen können auch im Internet unter https://hatten.de/rathaus-politik/aktuelles.php eingesehen werden.
Guido Heinisch