64. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anpassung zur 46. Flächennutzungsplanänderung – Bodenabbau -);

hier: Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung in der Zeit vom 01.07. bis 02.08.2024
24.06.2024

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 den Aufstellungsbeschluss sowie in seiner Sitzung am 13.06.2024 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu dem o. g. Bauleitplanverfahren beschlossen.

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 01.07. bis 02.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Hatten, Kirchhatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, Zimmer EG 21, und im Bürger-Service-Büro in Sandkrug, Gartenweg 15, 26209 Hatten, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich dazu äußern. Außerdem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich ist im nachstehend abgedruckten Kartenauszug schwarz umrandet dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Unterlagen können auch im Internet unter https://hatten.de/rathaus-politik/aktuelles.php eingesehen werden.

Guido Heinisch

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