Wahlhelfer*innen gesucht!

Haben Sie Interesse am Ehrenamt? Dann melden Sie sich als Wahlhelfer*in!
Grundsätzlich dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die zur jeweiligen Wahl auch wahlberechtigt sind, das Wahlehrenamt übernehmen.
Zu den Aufgaben der Wahlhelfenden gehören zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für die Wähler geöffnet. Diese Zeit wird für die Wahlhelfenden in eine Vormittags- und Nachmittagsschicht geteilt, sodass sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal verbringen. Lediglich ab 18 Uhr sind alle Wahlhelfenden im Wahllokal im Einsatz und zählen die Stimmen aus. Für das Engagement erhalten sie als finanziellen Ausgleich eine festgelegte Aufwandsentschädigung in Höhe von zzt. 35 Euro (bzw. 40 Euro für den Wahlvorstand).