Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 74 – Streeker Moorweg/Baudenkmal

hier: Erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung in der Zeit vom 22.10. bis 05.11.2024
21.10.2024

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 beschlossen, die Planunterlagen zu ändern und eine erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 22.10. bis 05.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Hatten, Kirchhatten, Hauptstr. 21,26209 Hatten, Zimmer E 21, und im Bürger-Service-Büro in Sandkrug, Gartenweg 15, 26209 Hatten, während der Dienststunden aus.

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten, und ergänzten Teilen abgegeben werden, die kenntlich gemacht sind (gelb markiert). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich ist im nachstehend abgedruckten Kartenauszug schwarz umrandet dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Unterlagen können auch im Internet unter https://hatten.de/rathaus-politik/aktuelles.php eingesehen werden.

Guido Heinisch

Downloads:

BPL-Nr. 74 - Begründung erneute Auslegung

BPL-Nr. 74 - Planzeichnung erneute Auslegung