FAQ´s

1. Was ist die Kommunale Wärmeplanung ?

"Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. 

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht. (Quelle: BMWSB)"

2. Wie läuft eine Wärmeplanung ab ?

"Die Schritte der Wärmeplanung werden in 7 kurzen Erklär Filmen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende gezeigt.

 Erklärfilme

Jede Wärmeplanung läuft nach den folgenden Schritten ab:

Zunächst wird der Ist-Zustand ermittelt. Hierzu dürfen die für die Wärmeplanung zuständigen Stellen u.a. auch Daten erheben. Diese Bestandsanalyse beinhaltet v. a. die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe oder -verbräuche sowie der vorhandenen Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen, einschließlich der eingesetzten Energieträger.

  1. Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen erneuerbare Energien oder unvermeidbarer Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und unter wirtschaftlichen Bedingungen nutzbar gemacht werden können. Das kann z. B. die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum oder die Erschließung geothermischer oder solarthermischer Potenziale, von Umweltwärme oder Abwasserwärme sein.
  2. Auf Grundlage der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse entwickeln die planungsverantwortlichen Stellen Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie.
  3. Im Einklang mit dem Zielszenario teilt die planungsverantwortliche Stelle einzelne Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, die beispielsweise zentral über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z. B. eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel) versorgt werden können.

Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne, grundsätzlich alle fünf Jahre, vorgesehen. (Quelle: BMWSB)"

3. Welchen Vorteil hat die Kommunale Wärmeplanung für mich und meine Stadt ?

"Mit der kommunalen Wärmeplanung erlangen Städte, Gemeinden und Energieversorger Planungssicherheit für den Erhalt und Bau von Energienetzen für die Wärmeversorgung. Dazu zählen zum Beispiel Gasnetze (klimaneutrale oder grüne Gase), Stromnetze (Wärmepumpe) sowie Wärmenetze (Nah-/Fernwärme). Zudem können sie Kosten und Zeiträume für notwendige Maßnahmen genau kalkulieren.

Bürgerinnen und Bürger erhalten Orientierung und Klarheit, welche Heiztechnologien in ihrer Nachbarschaft in Zukunft effizient und umsetzbar sind. Auch Wirtschaft und Handwerk unserer Region profitieren von der kommunalen Wärmeplanung. Ob Tiefbaufirmen für den Bau von Fernwärmeleitungen, Heizungsbauer für die Umrüstung von Heizsystemen an Wohngebäuden oder Solarteure für die Installation von Photovoltaikanlagen: Die Wärmewende wird zahlreiche Gewerke aus der Region einbinden."

4. Ab wann und für wen gilt die Pflicht zur Kommunalen Wärmeplanung ?

"Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnern ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für die Einwohnerzahl gilt der Stichtag 1. Januar 2024.(Quelle: BMWSB)

5. Welche Bedeutung hat das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz für mich als Hausbesitzer ?

"Die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes sowie die Novellierung des Gebäude-Energie-Gesetzgesetzes (GEG) haben unmittelbar unterschiedliche Auswirkungen auf Hausbesitzer oder Mieter. Die Gesetze gelten für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude gleichermaßen.

  • Das Wärmeplanungsgesetz berührt die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. (BMWSB).
  • Das Gebäude-Energie-Gesetz hingegen löst bereits zum 01.01.2024 Wirkung aus. Ziel ist der schrittweise Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Weitere Informationen zum GEG finden Sie hier:

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6. Gas ist vergleichsweise klimafreundlich und war immer günstig. Wieso sollte ich meine Energieversorgung umstellen ?

Auch wenn moderne Brennwertkessel sehr effizient arbeiten, verursacht die Nutzung von Erdgas zur Wärmegewinnung dennoch CO2-Emissionen. Durch die schrittweise Anhebung des CO2-Preises wird das Heizen mit Gas in den nächsten Jahren kontinuierlich teurer werden. Gleichzeitig werden die Kosten für regenerative Lösungen wie Wärmepumpen oder regenerative Wärmenetze niedriger und durch gesteigerte Effizienz der Wärmebedarf sinken, sodass sich der Umstieg in jedem Fall auch finanziell lohnt.

7. Was ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ?

Das Ergebnis ist eine Karte („Wärmeplan“), die für das Stadtgebiet aufzeigt, welche Gebiete sich für einen Wärmenetzausbau eignen („Wärmenetzgebiete“) und wo weiterhin dezentrale Versorgungsanlagen zum Einsatz kommen („Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung“). Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, durch welchen Energieträger zukünftig die Wärme für die dezentrale Versorgung und für die zentralen Erzeugungsanlagen der Wärmenetze bereitgestellt werden.

Der kommunale Wärmeplan gibt Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder, ob man sich um einen Anschluss an das lokale Wärmenetz kümmern sollte.
Beispiele für bereits erstellte Wärmepläne finden Sie beim Kompetenzzentrum Wärmewende. (Quelle: KWW / dena)

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8. Wie kann ich Möglichkeiten und Grenzen der Wärmeplanung umreißen ?

Die Wärmeplanung ist ein strategisches Mittel, um Leitplanken der Versorgung und Schwerpunkte des Ausbaus und Umbaus der Infrastruktur zu setzen. Antworten auf alle Fragen oder gar einen 20 Jahre gültigen Masterplan darf man jedoch nicht erwarten. Die Darstellung von Eignungsgebieten für die dezentrale oder zentrale Wärmeversorgung in einem vom Gemeinderat verabschiedeten Wärmeplan sind zunächst nicht rechtsverbindlich. Sie werden erst rechtswirksam, wenn explizite Beschlüsse über die Ausweisung von Gebieten als Wärmenetzgebiete oder als Wasserstoffnetzausbaugebiete vom Gemeinderat gefasst werden. Eine Detailanalyse für alle Gebäude einer Kommune kann im Rahmen der Wärmeplanung nicht geleistet werden. Unsicherheiten bezüglich künftiger Energiepreise, Umsetzungskapazitäten und Fördermodalitäten bleiben auch mit einer noch so guten Wärmeplanung bestehen.

Was eine Wärmeplanung leisten kann:

  • Strategie für die CO2-freie, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung
  •  Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und dezentrale Versorgung (Wärmepumpen, Pelletkessel)
  • Priorisierung von Maßnahmen
  • Leitlinie für die Stadtentwicklung und Stadtplanung
  • Zielvorgabe für Ausbau und die Umstellung auf erneuerbare Wärmenetze
  • Orientierung für den Stromnetzausbau
  • Orientierung für Bauherr:innen und Hauseigentümer:innen

 

Was eine Wärmeplanung nicht leisten kann:

  •  Ausbaugarantie geben für alle dargestellten Wärmeversorgungsgebiete – weder für Wärmenetze noch für Wasserstoff
  • Anschluss- und/oder Termingarantien für Wärmenetzanschlüsse geben
  • Einzelfallprüfungen auf Gebäudeebene durchführen => die Wärmeplanung ersetzt keine Gebäudeenergieberatung

    (Quelle: ENERKO)
9. Was sind fossilfreie bzw. erneuerbare Wärmequellen ?

Fossilfreie bzw. erneuerbare Wärmequellen gemäß dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) umfassen verschiedene nachhaltige Energiequellen. Dazu gehören: 

  • Geothermie, die Wärme direkt aus dem Erdreich gewinnt
  • Umweltwärme aus Luft, Wasser oder technischen Prozessen
  • Abwasser als Wärmequelle aus der Kanalisation bzw. Kläranlagen
  •  Solarthermieanlagen
  •  Biomasse
  •  grünes Methan (Methan aus grünem Wasserstoff und/oder aus der Vergärung von biogenen Reststoffen)
     Wärmepumpen
  •  erneuerbarer Strom
  • grüner Wasserstoff

    (Quelle: Wärmeplanungsgesetz WPG)
10. Wie kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen ?

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe in der Gemeinde Hatten sind eingeladen, sich aktiv in die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung mit einzubringen. Sowohl über aktuelle Mitteilungen auf dieser Webseite als auch  über die Presse wird regelmäßig über bevorstehende Beteiligungsmöglichkeiten informiert und zu entsprechenden Formaten eingeladen.

Interessierte, die sich aktiv einbringen wollen, können sich jederzeit bei der Gemeindeverwaltung melden.

11. Wann werden die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht ?

Die Gemeinde Hatten hat sich entschieden die Wärmeplanung frühzeitig in Angriff zu nehmen, um allen Beteiligten frühzeitig Planungssicherheit zu geben. Für die Wärmeplanung konnte die Gemeinde Hatten eine Förderung des Bundes erhalten.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids hat die Gemeinde im Jahr 2024 mit den konkreten Arbeiten der Planerstellung begonnen. Dem Rat der Gemeinde und der Öffentlichkeit sollen die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung im Jahr 2025 vorgestellt werden, sodass für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit geschaffen wird. Bereits vorab wird die Gemeinde auf dieser Webseite regelmäßig die Bürgerinnen und Bürger über Zwischenergebnisse informieren.