Artikel aufrufenNeubau der Grundschule Kirchhatten: Nächster großer Schritt ist gemacht!Der Neubau der Grundschule Kirchhatten nimmt weiter Fahrt auf. Auf dem bisherigen Sportplatz soll die neue Schule entstehen. Seit dem 30. April 2026 läuft nun der Teilnahmewettbewerb. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum neuen Schulgebäude erreicht.weiter
Artikel aufrufen20. Sitzung Finanz- und Wirtschaftsausschuss, 20.05.2026, 17:00 Uhr, Rathaus Hatten/RatssaalBeratungspunkte: Jahresabschluss 2021 Jahresabschluss 2022 Sachstandsbericht Breitbandausbau Einführung einer „Hatten-App“ – Nutzung bewährter Open Source Lösungen (Soest App /Smart Village App);hier: Antrag der CDU-Fraktion Antrag der CDU-Fraktion Hatten zur Haushaltsstabilisierung und Einführung eines realistischen Haushaltsleitrahmens;hier: Umsetzung der Empfehlungen aus der Klausurtagung Bezuschussung von Maßnahmen der Orts-, Bürger- und Heimatvereine In VertretungTobias Hunger Hinweis: Die Sitzung wird gemäß § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hatten als Livestream übertragen. Die persönliche Teilnahme ist möglich. Sie gelangen zum Livestream unter: https://tinyurl.com/8mhjh3b5. Fragen im Zuge der Einwohnerfragestunde sind rechtlich nur in Präsenz möglich. Der Livestream wird per Zoom übertragen. .weiter
Artikel aufrufenNetzpunkt ZORA organisiert Vortrag: „Hautgesundheit - Schöne Haut (auch) im Sommer?“„Hautgesundheit - Schöne Haut (auch) im Sommer“ heißt die nächste Veranstaltung, die am Mittwoch, den 3. Juni 2026 von der Kooperation Netzpunkt ZORA im Rahmen der neuen Reihe „Frauen und Gesundheit“ angeboten wird. Der Vortrag findet ab 18:00 Uhr in der VHS in Sandkrug am Bahnhof statt.weiter
Artikel aufrufenAmtliche Bekanntmachung: 1. Allgemeine Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Rat der Gemeinde Hatten am 13.09.2026Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Folgendes bekannt gegeben: 1. Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren Die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren beträgt gem. § 46 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 30. 2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich. Der Wahlbereich ist die Gemeinde Hatten. 3. Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gem. § 21 Abs. 4 NKWG bis zu 35 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. 4. Unterschriften für Wahlvorschläge Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Er muss außerdem gemäß § 21 Abs. 9 NKWG von mindestens 20 wahlberechtigten Personen des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern unterzeichnet sein. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde Hatten hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde Hatten nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 NKWG). Keine Unterstützungsunterschriften benötigen gemäß § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christliche Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen), Die Linke (Die Linke), Team Hatten.weiter
Artikel aufrufenAmtliche Bekanntmachung: 1. Allgemeine Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 13.09.2026 sowie eine evtl. erforderliche Stichwahl am 27.09.2026Gemäß § 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Folgendes bekanntgegeben: 1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 06.07.2026, 18:00 Uhr, im Wahlbüro der Gemeinde Hatten im Rathaus Kirchhatten, Hauptstr. 21, 26209 Hatten, einzureichen (§ 45 d Abs. 6 NKWG i.d.F. vom 28.04.2026). 2. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Jeder Wahlvorschlag für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin bzw. eines wählbaren Bewerbers enthalten, der nach § 80 Abs. 5 NKomVG wählbar ist. Die Wahlvorschläge für die Direktwahl sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften des § 45 d NKWG sowie der §§ 32 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen. 3. Unterschriften für Wahlvorschläge Der Wahlvorschlag muss gemäß § 45 d Abs. 3 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. Jeder Wahlvorschlag muss außerdem persönlich und handschriftlich von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind auf Anforderung bei der Gemeindewahlleitung (Anschrift siehe unter Nr. 1) erhältlich. Unterschriften sind nicht erforderlich für den bisherigen Amtsinhaber (§ 45 d Abs.weiter
Artikel aufrufenBaustart für neue Kindertagesstätte in KirchhattenDie Gemeinde Hatten schafft zusätzliche Betreuungsplätze in Kirchhatten: Am Bernhard-Müller-Weg entsteht eine neue Kindertagesstätte mit zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen. Rund 4,9 Millionen Euro sind für das Projekt veranschlagt. Mit dem Neubau reagiert die Gemeinde auf den seit Jahren bestehenden Bedarf an weiteren und zugleich qualitativ hochwertigen Betreuungsmöglichkeiten. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr beziehungsweise den Frühsommer 2027 vorgesehen.weiter
Artikel aufrufenPhotovoltaik auf öffentlichen Dächern: Gemeinde Hatten baut Solarstrom weiter ausDie Gemeinde Hatten treibt den Ausbau erneuerbarer Energien auf ihren öffentlichen Gebäuden weiter konsequent voran. Mit mehreren laufenden und geplanten Photovoltaikprojekten setzt die Gemeinde ein deutliches Zeichen für Klimaschutz, nachhaltige Energieversorgung und mehr Unabhängigkeit bei der Stromversorgung.weiter
Artikel aufrufenHatter Jugendhäuser jetzt auch auf Instagram und WhatsApp-KanalDie Jugendhäuser in Kirchhatten und Sandkrug bieten Kindern und Jugendlichen nachmittags einen Raum für Freizeitangebote. Um die Familien noch besser zu informieren und zu erreichen, sind beide Jugendhäuser jetzt auch auf Instagram und über WhatsApp-Kanäle zu finden.weiter
Artikel aufrufenNeuer „Hatter Dorftreff“ startet im Jugendhaus KirchhattenDie Gemeinde Hatten lädt ab dem 20. Mai 2026 zu einem neuen offenen Treffpunkt für alle Generationen ein: dem „Hatter Dorftreff“. Ziel des Angebots ist es, Menschen jeden Alters zusammenzubringen und einen Raum für Begegnung, Austausch und gemeinsames Mit-einander zu schaffen.weiter
Artikel aufrufenHinweis auf eine öffentliche Ausschreibung: Lieferung von FeuerwehrbekleidungDie Gemeinde Hatten schreibt gem. UVgO die Lieferung von Feuerwehrbekleidung und Feuerwehrhelmen für die Gemeindefeuerwehr öffentlich aus. Die ausführliche Bekanntmachung kann auf www.hatten.de und https://abruf.bi-medien.de/D461542447 abgerufen werden. Tobias HungerAllg. Vertreter des Bürgermeisters.weiter