Amtliche Bekanntmachung: 1. Allgemeine Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Rat der Gemeinde Hatten am 13.09.2026
Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Folgendes bekannt gegeben:
1. Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren
Die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren beträgt gem. § 46 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 30.
2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich. Der Wahlbereich ist die Gemeinde Hatten.
3. Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gem. § 21 Abs. 4 NKWG bis zu 35 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein.
4. Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Er muss außerdem gemäß § 21 Abs. 9 NKWG von mindestens 20 wahlberechtigten Personen des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern unterzeichnet sein.
Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde Hatten hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde Hatten nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 NKWG).
Keine Unterstützungsunterschriften benötigen gemäß § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge:
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- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
- Christliche Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
- Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),
- Die Linke (Die Linke),
- Team Hatten.
5. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 20.07.2026, 18:00 Uhr, im Wahlbüro der Gemeinde Hatten im Rathaus Kirchhatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, einzureichen.
6. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen sind nach amtlichem Muster aufzustellen und einzureichen. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.
7. Wahlbeteiligungsanzeige
Parteien, die nicht nach der Maßgabe des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 NKWG im Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag vertreten sind, haben dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, eine Wahlbeteiligungsanzeige einzureichen, wenn sie als Partei an der Kommunalwahl teilnehmen wollen. Auf § 22 NKWG wird hingewiesen. Die Anzeigefrist endet am 15. Juni 2026.
Carina Fangmann
Gemeindewahlleiterin