Amtliche Bekanntmachung: 1. Allgemeine Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 13.09.2026 sowie eine evtl. erforderliche Stichwahl am 27.09.2026
Gemäß § 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Folgendes bekanntgegeben:
1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 06.07.2026, 18:00 Uhr, im Wahlbüro der Gemeinde Hatten im Rathaus Kirchhatten, Hauptstr. 21, 26209 Hatten, einzureichen (§ 45 d Abs. 6 NKWG i.d.F. vom 28.04.2026).
2. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin bzw. eines wählbaren Bewerbers enthalten, der nach § 80 Abs. 5 NKomVG wählbar ist. Die Wahlvorschläge für die Direktwahl sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften des § 45 d NKWG sowie der §§ 32 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.
3. Unterschriften für Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss gemäß § 45 d Abs. 3 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein.
Jeder Wahlvorschlag muss außerdem persönlich und handschriftlich von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind auf Anforderung bei der Gemeindewahlleitung (Anschrift siehe unter Nr. 1) erhältlich.
Unterschriften sind nicht erforderlich für den bisherigen Amtsinhaber (§ 45 d Abs. 4 NKWG).
Folgende Parteien und Wählergruppen sind nach § 45 d Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 10 NKWG von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
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- Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD),
- Christliche Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
- Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
- Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen),
- Die Linke (Die Linke),
- Team Hatten.
4. Wahlbeteiligungsanzeige
Parteien, die nicht nach der Maßgabe des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 NKWG im Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag vertreten sind, haben dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, eine Wahlbeteiligungsanzeige einzureichen, wenn sie als Partei an der Kommunalwahl teilnehmen wollen. Dazu wird auf § 22 NKWG hingewiesen. Die Anzeigefrist endet am 15. Juni 2026.
Carina Fangmann
Gemeindewahlleiterin