Überwüchse in den Straßenraum

25.08.2023

Die Natur kann so schön sein, jedoch nicht, wenn sie den Straßenverkehr behindert und eine Gefahr bei Bränden birgt. Dies ist der Fall, wenn Äste von Bäumen, Sträucher und andere Anpflanzungen in öffentlichen Straßen – einschließlich Geh- und Radwege – hineinragen. Überwüchse in den Straßenraum können die Sicht auf Straßenkreuzungen und -einmündungen eingrenzen. Besonders werden dadurch Kinder gefährdet, die bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Radweg benutzen müssen. Denn sollten Sie durch Äste und Ähnliches gezwungen sein, über die Straße diesem Hindernis auszuweichen, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko.

Aber nicht nur das Unfallrisiko ist dadurch höher!
Auch für größere Fahrzeuge wie z. B. die Müllabfuhr oder Fäkalschlammunternehmen ist es schwieriger, durch die dichtbewachsenen Wege zu fahren. Ebenfalls sind hiervon Rettungsfahrzeuge betroffen (Krankenwagen und Feuerwehr). Besonders in den Wochenendhausgebieten ist dies der Fall, da dort die Wege schmaler sind.

Außerdem entsteht ein höheres Brandrisiko, da die Baumkronen oft ineinander wachsen. Bei einem Brand müssten zum einen die Löschfahrzeuge langsamer fahren, da immer wieder Äste gegen das Fahrzeug schlagen und es zum anderen kaum Brandschneisen gibt. Das heißt, dass sich bei einem Brand das Feuer in kürzester Zeit auf das gesamte Gelände ausbreiten kann.

Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherungspflicht bei den Grundstückseigentümern*innen liegt.
Eine Verletzung der Versicherungspflicht löst regelmäßig Haftungsansprüche geschädigter Personen gegen den/die Grundstückseigentümer*in aus.
Ich lege Ihnen daher dringend nahe, das Totholz so bald wie möglich entfernen zu lassen. Diese Aufforderung bezieht sich nur auf den Rückschnitt von Bäumen/Sträuchern und Hecken bzw. Entfernung des Totholzes. Eine Genehmigung zur Beseitigung von zu erhaltenen Bäumen bzw. Sträuchern ist gesondert zu beantragen.