Gemeinde verschickt Abgabenbescheide 2025

15.01.2025

Aktuell werden die Abgabenbescheide der Gemeinde Hatten für das Jahr 2025 auf Grundlage der neuen Grundsteuerreform verschickt.

Ab dem 01.01.2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wurde mit dem Ratsbeschluss vom 12.12.2024 von
330 % und 340 % auf 272% gesenkt.

Die Grundsteuerbescheide mit den entsprechenden Messbeträgen beruhen auf Daten, die vom Finanzamt Oldenburg an die Gemeinde Hatten übermittelt wurden. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit und Höhe des Grundsteuermessbetrags haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Oldenburg.

Es wird nochmal erinnert, dass eventuelle Daueraufträge angepasst werden sollten.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt weiterhin bei 350 %.

In seiner Sitzung am 01.10.2024 hat der Kreistag u. a. beschlossen, dass die im Landkreis Oldenburg geltenden Abfallgebühren ab dem 01.01.2025 zu aktualisieren sind.

Die Abfallbeseitigungsgebühren erhöhen sich und werden ab 2025 wie folgt festgesetzt:

Die Grundgebühr für die Abfallbeseitigung erhöht sich auf 54,00 € je Haushalt.

Die Anzahl der zu entrichtenden Grundgebühren richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten sowie Räumlichkeiten, die Erwerbszwecken dienen (Geschäftsräume) und selbstständige Einheiten bilden.

Jede Änderung der Anzahl der Einheiten ist vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der zuständigen Gemeinde mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Gebührenabrechnung zu prüfen. Sofern die Anzahl der berechneten Grundgebühren nicht den aktuell vorhandenen Einheiten entspricht, ist der Gebührenschuldner verpflichtet, der zuständigen Gemeinde die korrekte Anzahl mitzuteilen.

 Die übrigen Gebühren stellen sich wie folgt dar:

Die Restmülltonne bei 14-tägiger Abfuhr

  • 80 l - 84,00 €
  • 120 l - 126,00 €
  • 240 l - 252,00 €

Die Restmülltonne bei 4-wöchentlicher Abfuhr

  • 80 l - 42,00 €
  • 120 l - 63,00 €
  • 240 l - 126,00 €

Die Restmülltonne bei 8-wöchentlicher Abfuhr (gilt nur für Grundstücke mit max. 2 gemeldeten Personen)

  • 80 l - 21,00 €

Die Biotonne (grundsätzlich 14-tägige Abfuhr)

  • 80 l - 45,60 €
  • 120 l - 68,40 €
  • 240 l - 136,80 €

Die Saison-Biotonne (grundsätzlich 14-tägige Abfuhr)

  • 120 l - 45,60 €
  • 240 l - 91,20 €

Die Papiertonnen werden grundsätzlich 4-wöchentlich abgefahren und es wird keine Gebühr festgesetzt.

Für Grundstücke in einem Wochenendhausgebiet mit Hauptwohnsitz beträgt die Abfallgebühr 123,60 €. Für Grundstücke im Wochenendhausgebiet ohne Hauptwohnsitz werden 61,80 € erhoben.

Für den jeweiligen Abfallbehälter werden keine neuen Gebührenmarken verschickt. Die Marken des letzten Jahres behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Für den Umtausch von Abfallbehältern in andere Größen und die Abholung nicht genutzter Abfallbehälter beträgt die Gebühr 20,00 €.

Sofern die Restmülltonne bzw. die Bio-Tonne in Einzelfällen einmal nicht ausreicht, können zusätzliche Müllsäcke gegen eine Gebühr von 3,00 € erworben werden.

Die Hundesteuer beträgt weiterhin 36,00 € für den ersten, 48,00 € für den zweiten und 72,00 € für jeden weiteren Hund.

Mit den Abgabenbescheiden werden keine neuen Hundesteuermarken verschickt. Die bisherigen Marken sind somit weiterhin gültig.

Die Straßenreinigungsgebühr wird unverändert mit 1,52 € je Frontmeter festgesetzt. Die Abwasserabgabe beträgt weiterhin 17,90 € je Einwohner.

 

Neu:

Ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuerreform in Kraft. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wurde mit dem Ratsbeschluss vom 12.12.2024 von 330 % und 340 % auf 272% gesenkt.