Grundsteuerreform und Müllgebühren
Grundsteuerreform:
Aktuell werden die Abgabenbescheide der Gemeinde Hatten für das Jahr 2025 auf Grundlage der neuen Grundsteuerreform verschickt. Zum 01.01.2025 trat die neue Grundsteuerreform in Kraft.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wurde mit Ratsbeschluss vom 12.12.2024 von 330 % und 340 % auf 272 % gesenkt.
Die Grundsteuerbescheide mit den entsprechenden Messbeträgen beruhen auf Daten, die vom Finanzamt Oldenburg an die Gemeinde Hatten übermittelt wurden.
Sollten sie Zweifel an der Richtigkeit und Höhe des Grundsteuermessbetrags haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Oldenburg.
Müllgebühren:
Der Landkreis Oldenburg hat in seiner Sitzung vom 01.10.2024 u.a. beschlossen, die im Landkreis Oldenburg geltenden Abfallgebühren ab dem 01.01.2025 zu erhöhen.
Die genauen Beträge für die Abfallbeseitigungsgebühren finden Sie in Ihrem Abfallkalender oder auf der Internetseite des Landkreises Oldenburg.
Für den jeweiligen Abfallbehälter werden keine neuen Gebührenmarken verschickt. Die Marken der letzten Jahre behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.
Bitte denken Sie daran, Ihre Daueraufträge anzupassen.