Förderzusage zur Kommunalen Wärmeplanung

04.04.2024

Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung unserer Gebäude energetisch auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt.

Zu diesem Ziel hat die Bundesregierung die Kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen zur Pflichtaufgabe gemacht. Größere Kommunen (ab 100.000 Einwohnende) müssen bis 2026, kleinere Kommunen (weniger als 100.000 Einwohnende) müssen bis 2028 einen Kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Dieser Wärmeplan besteht aus

  • einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet
  • einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen
  • und Szenarien, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.
  • Eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan wird auf Basis der Szenarien erstellt.

Dies kann den Unternehmen und privaten Haushalten in der Gemeinde eine Perspektive geben, wie ihre Wärmeversorgung in Zukunft ausgebaut werden könnte. Eine Anschlusspflicht an mögliche Wärmenetze (Fern- oder Nahwärme) besteht nicht.

Die beantragten Fördermittel wurden kürzlich bewilligt, sodass die Kosten der Kommunalen Wärmeplanung zu 90% übernommen werden. Dies ermöglicht es der Gemeinde Hatten der Pflicht bis 2028 vorzugreifen und bereits deutlich früher Planungssicherheit für ihre Bewohnenden zu geben. Die Verwaltung befindet sich nun im Ausschreibungsprozess um ein passendes Büro zu finden.

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