Amtliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung

04.04.2024

I. Erläuterung des Vorhabens
Die Firma Joh. Beeken GmbH & Co. KG, Inh. Magnus Beeken, Bösel, hat mit den eingereichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Hatten, Gemarkung Hatten, Hatterwüsting, Flur 3, Flurstücke 25/6, 32/4, 32/9, 33/3 und 36/2 gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist (§ 4 UVPG). Am 03.12.2020 ist in einer Antragskonferenz zur Festlegung von Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend § 5 UVPG die UVP-Pflicht festgestellt worden.
Die ca. 18,7 ha große Abbaustätte ist innerhalb der in der 46. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Hatten ausgewiesenen Sonderbauflächen Bodenabbau vom 13.02.2008 gelegen. Auf den o. g. Flurstücken soll auf ca. 14,8 ha Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im März 2023 ein Anhörungsverfahren einschließlich öffentlicher Auslegung der Planunterlagen für dieses Vorhaben durchgeführt wurde. Aufgrund einer wesentlichen Änderung bei der Erschließung wurden die Planunterlagen geändert und ergänzt, so dass nunmehr ein erneutes Anhörungsverfahren durchzuführen ist.

Bestandteil der Planunterlagen ist jetzt auch der Ausbau eines Linksabbiegestreifens auf der „Hatter Landstraße“ in den „Mühlenweg“, der Ausbau des Einmündungsbereiches des „Mühlenweg“ sowie die dafür erforderliche Verrohrung eines Oberflächengewässers auf einer Länge von ca. 105 m. Hierfür wird die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 36 Wasserhaushalts-gesetz (WHG) beantragt.
Die vollständigen Planunterlagen umfassen u. a. folgende entscheidungserhebliche Unterlagen, die Umweltinformationen enthalten:

  • Erläuterungstext und Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Karten und Plänen
  • Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 16 UVPG (UVP-Bericht)
  • Faunistischer Fachbeitrag einschl. Karte Brutvögel
  • Hydrogeologisches Gutachten
  • Geotechnischer Untersuchungsbericht zur Standsicherheit
  • Schalltechnisches Gutachten
  • EG-Konformitätserklärung gemäß EG-Richtlinie für Maschinen
  • Auszüge aus der Liegenschaftskarte
    (Ordner I)
  • Anhang verkehrliche Erschließung
    • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Erläuterungsbericht sowie Karten und Pläne für die Verrohrung eines Oberflächengewässers
  • Erläuterungsbericht zur Errichtung eines Knotenpunktes mit Linksabbiege-hilfe sowie Karten und Pläne
    (Ordner II)

Zuständig für das Verfahren und die Entscheidung ist der Landkreis Oldenburg als Planfeststellungsbehörde, vertreten durch den Landrat, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen.

II. Auslegung
Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen (Erläuterungen, Berichte, Pläne und Gutachten) sowie der UVP-Bericht liegen in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 14.05.2024 bei den nachstehenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

  • Rathaus der Gemeinde Hatten, Fachbereich Bauen und Planen, EG Zimmer 21, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, während der Dienststunden
    montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 04482/922-261 (Gemeinde Hatten) ist empfehlenswert.
  • Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Zimmer 112 (Bauteil I im 1. OG), während der Dienststunden
    montags bis donnerstags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    freitags 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
    Auch hier wird eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 04431/85-336 (Landkreis Oldenburg) empfohlen.

Können die aufgeführten Zeiten nicht wahrgenommen werden, besteht zusätzlich die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist einen Termin außerhalb der Dienstzeiten zu vereinbaren (Tel. 04431/85-336).

Gleichzeitig wird diese Bekanntmachung einschließlich der v. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum auf der Internetseite des Landkreises Oldenburg unter http://www.oldenburg-kreis.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ unter Verwendung des Links
https://kombox.kdo.de/lk_oldenburg/index.php/s/Xjm7nasjcFK49yG
veröffentlicht.

Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im zentralen UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/.
Es wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme Gebrauch zu machen.
Mit Auslegung der o. g. Unterlagen erfolgt auch die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 18 und 19 UVPG.

III. Hinweise bezüglich der Einwendungen gemäß § 73 Abs. 4 und 5 VwVfG sowie § 21 Abs. 2 und 5 UVPG

  1.  Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegung und bis einen Monat nach Beendigung der Auslegung, also spätestens bis zum 14.06.2024, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, oder beim Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG). Dies gilt auch für Stellungnahmen von Verei-nigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch eine Zulassungsentscheidung berührt wird.
  2. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Abbauvorhabens schriftlich oder zur Niederschrift äußern (§ 21 UVPG).
  3. Einwendungen in elektronischer Form können unter den Voraussetzungen des § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG erhoben werden. Eine E-Mail erfüllt die formellen Voraussetzungen nicht.
    Anmerkung: Näheres zu den Voraussetzungen des vorgenannten elektronischen Rechtsverkehrs und der Installation der notwendigen Zugangs- und Übertragungssoftware finden Sie auf der Internetseite http://www.oldenburg-kreis.de (Impressum).
    Die Einwendungen müssen die geltend gemachten Belange und das Maß ihrer Beeinträchtigungen eindeutig erkennen lassen. Bei grundstücksbezogenen Einwendungen ist die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) erforderlich.
  4. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Absatz 4 Satz 3 VwVfG und § 21 Abs. 4 UVPG).
  5. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist.
    Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese gleichförmigen Eingaben unberücksichtigt bleiben (§ 17 VwVfG).
  6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und Behörden in einem Erörterungstermin, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird, erörtert. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungsnahmen abgegeben haben, bei gleichförmigen Eingaben der Vertreter, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Abschluss des Erörterungstermins beendet (§ 73 Absatz 6 VwVfG).
    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
  7. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwenderinnen und Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahmen abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  8. Durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder die Bestellung von Vertretern entstehende Kosten werden nicht erstattet.
    Weitere Hinweise zum Datenschutz
    Werden in diesem Verfahren Einwendungen erhoben, sind im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens auch personenbezogene Daten im Sinne von Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) automatisiert zu verarbeiten. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege (Adressdaten siehe oben).
    Soweit personenbezogene Daten bei der Weiterleitung der Einwendung an die Antragstellerin oder an die darüber hinaus im Verfahren beteiligten Behörden und Stellen unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf in der Einwendung hinzuweisen. In diesem Fall ist mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Daten befürchtet werden. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter dem Link http://www.oldenburg-kreis.de (Datenschutz).


Guido Heinisch