Informationen für Auskunftspflichtige zum Mikrozensus

23.02.2023

Beim Mikrozensus handelt es sich um die „kleine Volkzählung“, eine repräsentative und gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Ziel des Mikrozensus ist es, Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung zu erheben. So werden teilnehmende Personen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Beruf und Ausbildung, aber auch zu Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit befragt. Auch die Internetnutzung und die Lebensbedingungen sowie die Wohnsituation oder das Krankenversicherungsverhältnis der Bevölkerung sind für den Mikrozensus von Interesse.

Sollten Sie ausgewählt worden sein, müssen Sie Angaben machen. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann niemand befreit werden.

Informationen und Antworten auf häufige Fragen sowie Musterfragebögen und Gesetzesgrundlagen finden Sie unter https://www.statistik.niedersachsen.de/themen/privathaushalte-niedersachsen/privathaushalte-in-niedersachsen-informationen-fur-auskunftspflichtige-203130.html