Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen
,,Schlichten ist besser als Richten“. Unter diesem Motto steht die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedsperson. In kleineren Rechtsstreitigkeiten werden Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen. Eine oft kostengünstigere und einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Sie richten Ihre Tätigkeit auf friedlichen Ausgleich alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten wie zum Beispiel Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen.
Gemäß den Vorschriften des Niedersächsischen Schiedsämtergesetz wird die stellvertretende Schiedsperson vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Interessierte Personen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Sie sollten außerdem das 30. Lebensjahr vollendet haben, in der Gemeinde wohnen und nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
Weitere Informationen über das Schiedsamt finden Sie hier. Den Bewerbungsbogen finden Sie unten in den Downloads.
Ihre Bewerbung richten Sie nach Möglichkeit per E-Mail (PDF-Format) an schmidt@hatten.de oder schriftlich an Gemeinde Hatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Sophia Schmidt unter 04482 / 922-237 zur Verfügung