Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 8a – 14. Änderung „Grundschule Kirchhatten“

hier: Verlängerung Öffentliche Auslegung in der Zeit vom 22.06.2026 – 31.07.2026
15.06.2026
BP 8a 14 Änderung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Aufstellungsbeschluss gefasst und am 26.02.2026 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Entwurfs erforderlich gemacht haben und eine Verlängerung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, i. V. m. § 4 a BauGB begründen.

Die im Rahmen der bestehenden 12. Änderung vorgenommenen Festsetzungen zur Bauweise, Zahl der Wohnungen und Vollgeschosse, den Trauf- und Firsthöhen sowie Solaranlagen waren, ebenso wie die Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften, auf die Bewahrung des Charakters der in der Umgebung des Änderungsgebietes vorhandenen Wohngebiete aufgenommen. Sie werden nicht übernommen bzw. aufgehoben, um entsprechend der Zielsetzung des Schulneubaus als Sonderbauwerk den notwendigen Gestaltungsspielraum zu schaffen.

Die geänderten Unterlagen zum Bebauungsplanes Nr. 8a – 14. Änderung „Grundschule Kirchhatten“ inkl. der zugehörigen Begründung und der artenschutzrechtlichen Potentialanalyse können in der Zeit vom 22.06.2026 bis 31.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Hatten, Kirchhatten, Hauptstr. 21, 26209 Hatten, Zimmer E 21, und im Bürger-Service-Büro in Sandkrug, Gartenweg 15, 26209 Hatten, während der Dienststunden aus.

Während der verlängerten öffentlichen Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich dazu äußern. Außerdem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Kartenauszug schwarz umrandet dargestellt.

Bereits abgegebene Stellungnahmen werden weiterhin im Verfahren berücksichtigt, sofern nicht eine neue Stellungnahme eingereicht wird, die die bisherige Stellungnahme ersetzt oder ergänzt.

Die Unterlagen können auch im Internet unter https://hatten.de/rathaus-politik/aktuelles.php eingesehen werden.

In Vertretung
Tobias Hunger

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