Hinweis zum Winterdienst in der Gemeinde Hatten

03.02.2026

Aufgrund vermehrter Anfragen weist die Gemeinde Hatten auf die geltenden Regelungen zum Winterdienst hin.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung und -verordnung obliegt die Beseitigung von Schnee und Eis sowie das Abstumpfen bei Glätte auf Gehwegen und -streifen den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Die betroffenen Straßen und Wege sind in Anlage B der Satzung aufgeführt.

Nach § 4 der Verordnung sind Geh- und Radwege mindestens 1,00 m breit freizuhalten. Ist kein Geh- oder Radweg vorhanden, ist der äußere Rand der Fahrbahn in gleicher Breite zu räumen. Bei Wegen unter 1,50 m Breite ist die gesamte Fläche freizuhalten. Die Reinigung hat werktags bis 8.00 Uhr zu erfolgen. Zum Abstumpfen sind geeignete Mittel wie z.B. Sand zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und nur an Treppen, Gefällestrecken oder besonders gefährlichen Stellen zulässig.

Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten kann der Bauhof diese Aufgabe nicht übernehmen. Auch kann die Gemeinde weder Streusalz noch andere Streumittel zur Verfügung stellen.

Für Rückfragen steht die Gemeinde Hatten gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Sophia Schmidt
Mail: schmidt@hatten.de
Tel.: 04482 922-237
Raum C4