Artikel aufrufenGemeinde Hatten begrüßt neue Auszubildende zum Ausbildungsstart 2026Zum Beginn des Ausbildungsjahres 2026 hat die Gemeinde Hatten eine neue Auszubildende herzlich willkommen geheißen. Begrüßt wurde Sina Petzold vom Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, den Fachbereichsleitungen, der Ausbildungsverantwortlichen, dem Personalrat sowie den derzeitigen Auszubildenden der Gemeindeverwaltung.weiter
Artikel aufrufenAnkündigung von Vorarbeiten für NetzausbauvorhabenOrtsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Hatten Korridor BDie vorstehende Bekanntmachung der Firma Amprion GmbH für Arbeiten im Bereich der Gemeinde Hatten wird hiermit veröffentlicht. In VertretungTobias Hunger .weiter
Artikel aufrufenMeilenstein für die Sicherheit: Erster Spatenstich für das neue Feuerwehrhaus in KirchhattenEin historischer Moment für den örtlichen Brandschutz: Am Dienstagnachmittag, den 04. August 2026 erfolgte ab 17:00 Uhr der offizielle erste Spatenstich für den Neubau des Feuerwehrhauses Kirchhatten.weiter
Artikel aufrufenAmtliche Bekanntmachung: Jahresabschlüsse der Gemeinde Hatten für die Haushaltsjahre 2021 und 2022Der Rat der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen und dem Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Entlastung erteilt. Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 liegen in der Zeit vom 10.08.2026 bis 18.08.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Hatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, öffentlich aus. Die Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 38/2026 für den Landkreis Oldenburg vom 31.07.2026 bekannt gemacht. Hatten, den 07.08.2026 In Vertretung Tobias Hunger Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters.weiter
Artikel aufrufenAmtliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 sowie einer ggf. durchzuführenden Stichwahl am 27.09.20261.Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht,im Zeitraum vom 24.08.2026 bis 28.08.2026,während der allgemeinen Öffnungszeitendie Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen, und zwar an folgender barrierefrei zugänglichen Stelle:Bürger-Service-Büro im Rathaus der Gemeinde Hatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten. 2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. 3. Im Wählerverzeichnis sind allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Wahlbezirk) eingetragen. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 28.08.2026, 12:00 Uhr von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der Gemeinde Hatten schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 4. Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Dieser enthält allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Wahlbezirk). 5. Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.weiter
Artikel aufrufenEhrenamtliche Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gesuchtDie Gemeinde Hatten wurde aufgefordert Personen zu benennen, die Interesse haben, für die Dauer von 5 Jahren das Amt einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu übernehmen.Die derzeitige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter/-innen beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet mit Ablauf des 26. April 2027. Personen, die an der Übernahme des Ehrenamtes interessiert sind, müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein, sollen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Ausgeschlossen von dem Ehrenamt sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Auch Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicherÄmter zur Folge haben kann, sind ausgeschlossen, genauso wie Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. Ferner können zu ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaftendeines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter (Berufsrichter), Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind (hierunter fallen auch Beamte im Nebenamt sowie Beamte und Angestellte öffentlich-rechtlicher Anstalten und Körperschaften), Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen (hierunter fallen auch Rechtsbeistände, Prozessagenten, Angehörige steuerberatender Berufe und ähnliche Berufsgruppen). Interessierte Personen können bei Herrn Daniel Grewe, Telefon 04482/922-247, E-Mail: grewe@hatten.de einen Bewerbungsbogen anfordern oder von der Internetseite der Gemeinde Hatten herunterladen. Die Bewerbung muss der Gemeinde Hatten bis zum 02.weiter
Artikel aufrufenNeuer Bolzplatz in Kirchhatten: Aus einer Idee im Schülerpraktikum wurde ein gemeinsames ProjektEin Gespräch während eines Schülerpraktikums wurde zum Startschuss für ein neues Freizeitangebot in Kirchhatten: Direkt neben dem Freizeitzentrum ist ein neuer Bolzplatz entstanden – angestoßen von Jugendlichen, gemeinsam geplant mit der Gemeindeverwaltung und umgesetzt vom gemeindlichen Bauhof sowie der Hatten Freizeit GmbH. Das Projekt zeigt, wie Jugendbeteiligung in der Gemeinde Hatten ganz konkret funktionieren kann.weiter
Artikel aufrufenOpen-Air-Konzert vom Emil, Jorin Hagen & JHNWNDT: „Kribbeln im Bauch“Die Gemeindejugendpflegen Hatten und Ganderkesee veranstalten am 21.08.2026 um 20 Uhr das Open-Air-Konzert „Kribbeln im Bauch“ im Kulturhaus Müller in Ganderkesee.weiter
Artikel aufrufenLabormobil macht am 11. August in Hatten StationAm Dienstag, den 11. August, macht das Labormobil des VSR-Gewässerschutzes von 9 bis 11 Uhr auf dem Auvers-le-Hamon-Platz in Sandkrug Station. In dieser Zeit nimmt die gemeinnützige Organisation wieder Brunnenwasserproben von Bürgerinnen und Bürgern entgegen.weiter
Artikel aufrufenAnkündigung von Vorarbeiten für NetzausbauvorhabenOrtsübliche Bekanntmachung im Bereich Hatten Korridor BDie vorstehende Bekanntmachung der Firma Amprion GmbH für Arbeiten im Bereich der Gemeinde Hatten wird hiermit veröffentlicht.weiter