Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gesucht
Die Gemeinde Hatten wurde aufgefordert, Personen zu benennen, die Interesse haben, für die Dauer von 5 Jahren das Amt einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu übernehmen.
Die derzeitige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter/-innen beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet mit Ablauf des 26. April 2027.
Personen, die an der Übernahme des Ehrenamtes interessiert sind, müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein, sollen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben.
Ausgeschlossen von dem Ehrenamt sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Auch Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben können sind ausgeschlossen, genauso wie Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Ferner können zu ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern nicht berufen werden:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften deines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richter (Berufsrichter),
- Beamte und Angestellt im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind (hierunter fallen auch Beamte im Nebenamt sowie Beamte und Angestellte öffentlich-rechtlicher Anstalten und Körperschaften),
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen (hierunter fallen auch Rechtsbeistände, Prozessagenten, Angehörige steuerberatender Berufe und ähnliche Berufsgruppen).
Interessierte Personen können bei Herrn Daniel Grewe, Telefon 04482/922-247, E-Mail: grewe@hatten.de einen Bewerbungsbogen anfordern oder hier herunterladen. Die Bewerbung muss der Gemeinde Hatten bis zum 2. September 2026 vorliegen!