Bebauungsplan Nr. 66 - 1. Änderung „Kirchhatten/ Findlingsweg“

hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung in der Zeit vom 12.01.2026 bis 13.02.2026
08.01.2026
BPL 66 1 Änderung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 den Aufstellungsbeschluss gefasst und am 19.11.2025 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 12.01.2026 bis 13.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Hatten, Kirchhatten, Hauptstr. 21, 26209 Hatten, Zimmer E 21, und im Bürger-Service-Büro in Sandkrug, Gartenweg 15, 26209 Hatten, während der Dienststunden aus.

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich dazu äußern. Außerdem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Kartenauszug schwarz umrandet dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 

Die Unterlagen können auch im Internet unter https://hatten.de/rathaus-politik/aktuelles.php eingesehen werden.

Guido Heinisch

 

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