Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 38 - 9. Änderung „Gewerbegebiet Sandkrug“

hier: Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung in der Zeit vom 03.11. bis 05.12.2025
21.10.2025
Amt Bek BBP 68

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu dem o.g. Bauleitplanverfahren beschlossen.

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 03.11. bis 05.12.2025 im Rathaus der Gemeinde Hatten, Kirchhatten, Hauptstr. 21, 26209 Hatten, Zimmer E 21, und im Bürger-Service-Büro in Sandkrug, Gartenweg 15, 26209 Hatten, während der Dienststunden aus.

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich dazu äußern. Außerdem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Kartenauszug
schwarz umrandet dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Unterlagen können auch im Internet unter https://hatten.de/rathaus-politik/aktuelles.php
eingesehen werden.

Guido Heinisch

 

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