Amtliche Bekanntmachung für die Stichwahl am 27.09.2026 - Wahlbekanntmachung -

16.09.2026
  1. Am 27.09.2026, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, findet die Stichwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Hatten statt.
  2. Die Gemeinde Hatten besteht aus einem Wahlbereich und 14 allgemeinen Wahlbezirken. Die Wahlbezirke und die Wahlräume ergeben sich aus den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23.08.2026 übersandt worden sind.
  3. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl am 13.09.2026 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bekommen für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung.
  4. Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge. Jede wählende Person hat eine Stimme.
  5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll.
  6. Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die nach § 19 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben und Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis nachgetragen.
  7. Wahlscheine können nach § 19 NKWG beantragt werden, wenn der Antrag nicht bereits mit dem Wahlscheinantrag für die erste Wahl gestellt worden ist.
  8. Wählende Personen, die einen Wahlschein besitzen, können an der Wahl
    1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder
    2. durch Briefwahl teilnehmen.
  9. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Wahlergebnisses um 15:30 Uhr im Rathaus der Gemeinde Hatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten zusammen.

Guido Heinisch
Gemeinde Hatten