Amtliche Bekanntmachung für die Stichwahl am 27.09.2026 - Wahlbekanntmachung -
16.09.2026
- Am 27.09.2026, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, findet die Stichwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Hatten statt.
- Die Gemeinde Hatten besteht aus einem Wahlbereich und 14 allgemeinen Wahlbezirken. Die Wahlbezirke und die Wahlräume ergeben sich aus den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23.08.2026 übersandt worden sind.
- Wahlberechtigte, die für die erste Wahl am 13.09.2026 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bekommen für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung.
- Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge. Jede wählende Person hat eine Stimme.
- Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll.
- Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die nach § 19 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben und Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis nachgetragen.
- Wahlscheine können nach § 19 NKWG beantragt werden, wenn der Antrag nicht bereits mit dem Wahlscheinantrag für die erste Wahl gestellt worden ist.
- Wählende Personen, die einen Wahlschein besitzen, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder
- durch Briefwahl teilnehmen.
- Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Wahlergebnisses um 15:30 Uhr im Rathaus der Gemeinde Hatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten zusammen.
Guido Heinisch
Gemeinde Hatten