Gemeinde Hatten informiert: Land setzt Mikroförderung für Ehrenamt und Vereine fort
Vereine, Initiativen und ehrenamtlich engagierte Menschen in Hatten können ab dem 1. September 2026 wieder eine finanzielle Förderung beim Land Niedersachsen beantragen. Möglich sind Zuschüsse zwischen 100 und 2.500 Euro je Projekt. Das Land stellt dafür weitere 800.000 Euro bereit – insgesamt stehen 2026 damit 1,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Die sogenannte Mikroförderung wird von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstelle für das Ehrenamt in Niedersachsen (LAGFA) abgewickelt. Mit der ersten Förderrunde konnten bereits 478 Projekte in ganz Niedersachsen umgesetzt werden – auch ein Verein aus der Gemeinde Hatten hat davon bereits profitiert.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Vereine
- gemeinwohlorientierte Organisationen und Initiativen
- Kirchen und Glaubensgemeinschaften
- Privatpersonen, die sich ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren
Wichtig: Kommunen selbst können keinen Antrag stellen. Freiwillige Feuerwehren können sich nur über ihren Förderverein bewerben.
Ein Antrag ist möglich, wenn die Institution oder der Verein in Niedersachsen sitzt oder das Projekt einen klaren Bezug zu Niedersachsen hat – und wenn 2026 noch kein Antrag bei der Mikroförderung gestellt wurde.
Wofür gibt es das Geld?
Gefördert werden zum Beispiel:
- Materialien und Verbrauchsmittel
- notwendige externe Raummieten
- Miete für technische Ausstattung und Veranstaltungsbedarf
- Reisekosten nach den Sätzen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung
- Öffentlichkeitsarbeit wie Flyer oder eine Projekt-Website (dabei ist auf die Förderung durch LAGFA und Land hinzuweisen, u. a. mit dem Mikroförderungs-Logo)
- Honorare für externe Kräfte (max. 100 Euro pro Person und Tag, insgesamt höchstens 450 Euro pro Projekt)
Das Gesamtvolumen eines Projekts darf 10.000 Euro nicht überschreiten. Nicht gefördert werden unter anderem:
- kalkulatorische Kosten wie fiktive Mieten oder Abschreibungen
- Preisgelder, Geschenke, Gutscheine und Wertmarken
- allgemeine Werbung ohne direkten Projektbezug
- allgemeine Vereinskosten wie Kontoführungsgebühren
- Alkohol und andere Suchtmittel
- Ausgaben, die nicht durch Belege nachgewiesen werden können
- parteipolitische, missionarische oder extremistische Vorhaben
Nach der Zusage werden zunächst 50 Prozent der Fördersumme ausgezahlt, der Rest folgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden – eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Kostenlose Infoabende – jetzt anmelden
Die LAGFA bietet für alle Interessierten Online-Infoabende an, in denen Fragen rund um die Fördervoraussetzungen beantwortet werden. Termine, jeweils von 18:30 bis 19:30 Uhr:
- Montag, 3.8.2026
- Dienstag, 11.8.2026
- Montag, 17.8.2026
- Montag, 24.8.2026
Eine Anmeldung ist erforderlich unter: lagfa-niedersachsen.de/termine
Weitere Informationen und Antragstellung
- Überblick zur Mikroförderung: mikrofoerderung.de
- Alle Fragen und Antworten (FAQ): lagfa-niedersachsen.de/mikrofoerderung/faq
- Online-Antrag ab 1. September 2026: lagfa-niedersachsen.de/mikrofoerderung/antrag
Rückfragen zur Mikroförderung richten Interessierte bitte direkt an die LAGFA Niedersachsen e. V.