Gemeinde Hatten beschließt Kriterienkatalog für den „Bau-Turbo“

Klare Regeln für die Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo)
16.07.2026

Der Rat der Gemeinde Hatten hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 einen Kriterienkatalog für die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ beschlossen. Mit diesem Leitfaden legt die Gemeinde verbindliche Maßstäbe fest, nach denen künftig Anträge auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen beurteilt werden. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum zu ermöglichen und gleichzeitig die gewachsenen Ortsstrukturen sowie die Interessen der Nachbarschaft zu schützen.

Der „Bau-Turbo“ wurde Ende 2025 mit einer Änderung des Baugesetzbuches eingeführt. Er ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen schnellere und flexiblere Genehmigungen für Wohnbauvorhaben. Die Entscheidung, ob diese gesetzlichen Erleichterungen angewendet werden, liegt jedoch bei den Städten und Gemeinden. Die Gemeinde Hatten hat sich daher bewusst dafür entschieden, ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren festzulegen.

Ein klar geregeltes Verfahren in fünf Schritten
Jeder Antrag auf Anwendung des Bau-Turbos wird künftig nach einem einheitlichen Prüfschema bearbeitet.

1. Frühzeitige Vorstellung des Bauvorhabens
Bevor überhaupt ein Bauantrag beim Landkreis Oldenburg gestellt wird, muss das geplante Vorhaben zunächst der Gemeinde vorgestellt werden. Der Investor hat dabei ein aussagekräftiges Konzept vorzulegen und muss sich verpflichten, die Vorgaben der Gemeinde einzuhalten. Dazu gehören unter anderem der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, die Bereitstellung von 1,5 Stellplätzen je neu geschaffener Wohneinheit sowie die Übernahme der Kosten für notwendige Prüfungen oder Gutachten. Ohne diese frühzeitige Abstimmung wird einem Bau-Turbo-Antrag grundsätzlich nicht zugestimmt.

2. Prüfung des Standortes
Anschließend wird geprüft, wo das Bauvorhaben liegt. Eine weitere Prüfung erfolgt nur dann, wenn sich das Grundstück im Innenbereich der Siedlungslagen Sandkrug, Kirchhatten, Streekermoor oder Hatterwüsting befindet. Bauvorhaben außerhalb dieser Bereiche sind vom Bau-Turbo-Verfahren ausgeschlossen.

3. Prüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
Im nächsten Schritt wird untersucht, ob Ausschlussgründe vorliegen. Dabei wird unterschieden, ob sich das Vorhaben innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich befindet.

Innerhalb von Bebauungsplänen ist eine Anwendung des Bau-Turbos beispielsweise ausgeschlossen, wenn der Bebauungsplan erst nach dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt oder Gewerbe- beziehungsweise Industriegebiete betroffen sind. Darüber hinaus dürfen keine Befreiungen von Regelungen des Immissions- oder Naturschutzes erforderlich sein. Gleichzeitig gelten enge Grenzen für mögliche Abweichungen, etwa bei der Zahl der Wohneinheiten oder anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Im unbeplanten Innenbereich gelten ebenfalls klare Vorgaben. Hier muss die Fläche grundsätzlich für Wohnen geeignet sein. Außerdem sind unter anderem maximal zwei Vollgeschosse sowie höchstens fünf Wohneinheiten pro Gebäude vorgesehen. Auch die vorhandenen Baufluchten der Nachbarbebauung sollen berücksichtigt werden. Vorhaben im Außenbereich oder in Schutz- beziehungsweise Risikogebieten sind ausgeschlossen.

4. Städtebauliche Einzelfallprüfung
Erfüllt ein Vorhaben alle bisherigen Voraussetzungen, folgt die städtebauliche Bewertung. Dabei prüft die Gemeinde, ob sich das Bauvorhaben harmonisch in das Ortsbild einfügt, architektonisch verträglich ist und die Interessen der Nachbarschaft ausreichend berücksichtigt werden. Bei Vorhaben mit zusätzlichen Wohneinheiten wird außerdem der Bau- und Planungsausschuss beteiligt und gibt eine Empfehlung ab. Die endgültige Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss.

5. Abschluss des Verfahrens
Fällt die Entscheidung positiv aus, wird zunächst der städtebauliche Vertrag unterzeichnet. Erst danach erteilt die Gemeinde ihre Zustimmung zum beim Landkreis eingereichten Bauantrag. Dort erfolgt anschließend die baurechtliche Prüfung aller weiteren Belange, beispielsweise des Immissionsschutzes, des Bauordnungsrechts, der Erschließung oder möglicher Umweltauswirkungen.

Transparenz und Planungssicherheit
Mit dem beschlossenen Kriterienkatalog schafft die Gemeinde Hatten für Investoren, Grundstückseigentümer sowie Bürgerinnen und Bürger transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen. Alle Anträge werden künftig nach denselben Maßstäben geprüft. Dadurch soll zusätzlicher Wohnraum dort ermöglicht werden, wo er städtebaulich sinnvoll ist, ohne die Qualität der Ortsentwicklung oder die Interessen der Nachbarschaft aus dem Blick zu verlieren.