Abgabenbescheide 2026
Aktuell werden die Abgabenbescheide der Gemeinde Hatten für das Jahr 2026 verschickt. Dort werden die Grundsteuer und eventuell Straßenreinigung, Abwasserabgabe und Hundesteuer berechnet.
Neu:
Der Kreistag des Landkreises Oldenburg hat im Rahmen des neuen Abfallwirtschaftskonzepts beschlossen, dass die Abfallgebühren künftig nicht mehr von der Gemeinde Hatten, sondern zentral durch den Landkreis Oldenburg erhoben werden.
- Ab dem 1. Januar 2026 wird der Landkreis Oldenburg für die Erhebung der Abfallgebühren zuständig sein. Die Gemeinde Hatten übernimmt diese Aufgabe nicht mehr. Der Landkreis Oldenburg hat Ihnen bereits einen Abgabenbescheid für die Abfallgebühren ab 2026 zugesandt. Darüber hinaus übernimmt der Landkreis Oldenburg ab dem neuen Jahr auch den sogenannten Behälterdienst. Das bedeutet, wenn eine defekte Mülltonne ersetzt oder eine verschwundene Tonne gemeldet werden muss, ist der Landkreises Oldenburg zuständig:
- Telefon: 04431 / 85 - 801
- E-Mail (Abfallgebühren): Abfallgebuehren@oldenburg-kreis.de
- E-Mail (Abfallbehälter): Abfallbehaelter@oldenburg-kreis.de
Sofern die Restmülltonne bzw. die Bio-Tonne in Einzelfällen einmal nicht ausreicht, können zusätzliche Müllsäcke gegen eine Gebühr von 3,00 € erworben werden. Diese werden vorerst, wie auch Sperrmüllkarten, weiterhin in den Bürgerservicebüros in Kirchhatten und Sandkrug verkauft.
Denken Sie bitte daran, Daueraufträge an die Gemeinde bei der Bank anzupassen.
Die Hundesteuer beträgt weiterhin 36,00 € für den ersten, 48,00 € für den zweiten und 72,00 € für jeden weiteren Hund.
Mit den Abgabenbescheiden werden keine neuen Hundesteuermarken verschickt. Die bisherigen Marken sind somit weiterhin gültig.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B liegt weiterhin bei 272 % und für die Gewerbesteuer bei 350 %.
Die Straßenreinigungsgebühr wird unverändert mit 1,52 € je Frontmeter festgesetzt.
Die Abwasserabgabe beträgt weiterhin 17,90 € je Einwohner.