Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen bei Einsätzen und sonstigen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hatten außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr)
21.11.2025
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen bei Einsätzen und sonstigen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hatten außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr) wurde im Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Nr. 63/25 vom 14.11.2025 bekannt gemacht. Die Satzung tritt rückwirkend zum 12.11.2024 in Kraft.
Guido Heinisch