Beratungsangebote durch den ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten

Wann habe ich als Mensch mit Behinderungen oder als Angehöriger einen rechtlichen Anspruch auf Hilfen und Leistungen? Was kann wo beantragt werden? Wie können diese Anträge gestellt und gegebenenfalls auch durchgesetzt werden?
 
Alle Antworten dazu stehen in dicken (Sozial)-Gesetzbüchern und Ausführungsverordnungen. Der Laie geht in diesem Dschungel schnell verloren. Für die Wege zum Behindertenausweis, zum Pflegegeld sowie zu pauschalen, ambulanten oder stationären Leistungen müssen erst einmal die richtigen Bestimmungen, Voraussetzungen und Ziele gefunden werden. Die Fragen, mit denen sich Betroffene, Eltern und Angehörige regelmäßig konfrontiert sehen, können oft - ohne die Einschaltung einer kundigen Beratung - nur schwer gelöst werden.

Die Gemeinde Hatten hatte deshalb seit Juli 2013 ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot erweitert und konnte hierfür Ernst-Dieter Hoffhenke als kundigen "Pfadfinder" gewinnen. Ernst-Dieter Hoffhenke hat hierfür zuvor in vier Jahrzehnten als leitender Sozialarbeiter in Behindertenselbsthilfe-Verbänden und als betroffener Vater eines Sohnes mit Down-Syndrom wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen erworben. Er stellt dieses Wissen und seine persönlichen Erfahrungen auch nach Beendigung seines beruflichen Lebens noch ehrenamtlich zur Verfügung.

Ratsuchende sollten direkt mit dem Behindertenbeauftragten Kontakt aufnehmen, um sich z. B. telefonisch beraten zu lassen oder um den Termin für eine Beratung bei sich zu Hause zu vereinbaren.