Auslegung einer Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofes
17.03.2023
Die überörtliche Kommunalprüfung des Nds. Landesrechnungshofes hat unter anderem bei der Gemeinde Hatten eine überörtliche Prüfung zu den Schulstrukturen des Sekundarbereiches l vorgenommen. Die Prüfungsmitteilung wurde dem Rat der Gemeinde Hatten gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) bekanntgegeben.
Die Prüfungsmitteilung liegt ab dem 20.03.2023 gemäß § 5 Abs. 2 NKPG für
sieben Werktage öffentlich im Rathaus aus und kann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Guido Heinisch