Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung

03.03.2023

I. Erläuterung des Vorhabens
Die Firma Joh. Beeken GmbH & Co. KG, Inh. Magnus Beeken, Sandwitten 11, 26219 Bösel, hat beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Hatten, Gemarkung Hatten, Hatterwüsting, Flur 3, Flurstücke 25/6, 32/4, 32/9, 33/3 und 36/2 gemäß §§ 67, 68 und 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§ 107, 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) beantragt.
Die ca. 18,6 ha große Abbaustätte ist innerhalb der in der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hatten ausgewiesenen Sonderbauflächen Bodenabbau vom 13.02.2008 gelegen. Auf den o. g. Flurstücken soll auf ca. 14,4 ha Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.
Als unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) durchgeführt. Die UVP-Pflicht ist in einer Antragskonferenz am 03.12.2020 festgestellt worden.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten u. a. folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen:

  • Erläuterungstext und landschaftspflegerischer Begleitplan mit Karten und Plänen
  • Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 16 UVPG (UVP-Bericht)
  • Faunistischer Fachbeitrag einschl. Karte Brutvögel
  • Hydrogeologisches Gutachten
  • Geotechnischer Untersuchungsbericht zur Standsicherheit
  • Schalltechnisches Gutachten


II. Auslegung
Der Antrag einschließlich des UVP-Berichts und die dazugehörigen Unterlagen (Erläuterungen, Berichte, Pläne und Gutachten) zu dem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren liegen in der Zeit
                          vom 06.03. bis einschließlich 05.04.2023
im Rathaus der Gemeinde Hatten, Fachbereich Bauen und Planen, EG Zimmer 21, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, während der Dienststunden
montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
darüber hinaus im Kreishaus des Landkreises Oldenburg, Amt für Naturschutz und Land-schaftspflege, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, 1. OG Zimmer 145, während der Dienststunden
montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
freitags 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
zur Einsicht aus.
Die Bekanntmachung einschließlich der v. g. Unterlagen sind im selben Zeitraum auch im zentralen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ sowie über die Homepage des Landkreises Oldenburg unter http://www.oldenburg-kreis.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ unter Verwendung des Links https://kombox.kdo.de/lk_oldenburg/index.php/s/NDXz8iKn2roboAt
einsehbar.

Einwendungen gem. § 73 Abs.4, 5 VwVfG in Verbindung mit § 21 Abs. 5 UVPG:
(1) Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Beendigung der Auslegung, also spätestens bis zum 05.05.2023, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, oder beim Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG). Einwendungen in elektronischer Form können unter den Voraussetzungen des § 3 a Abs. 2 Satz 2 VwVfG erhoben werden.
Die Einwendungen müssen die geltend gemachten Belange und das Maß ihrer Beeinträchtigungen eindeutig erkennen lassen. Bei grundstücksbezogenen Einwendungen ist die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) erforderlich.
(2) Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese gleichförmigen Eingaben unberücksichtigt bleiben.
(3) Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan in einem Erörterungstermin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei gleichförmigen Einga-ben der Vertreter, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffent-liche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Abschluss des Erörterungsverfahrens beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Auf die Möglichkeit, aufgrund des Infektionsgeschehens den Erörterungstermin durch eine Onlinekonsultation bzw. eine Telefon- oder Videokonferenz zu ersetzen, wird hingewiesen (§ 5 PlanSiG).
(4) Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
(5) Werden in diesem Verfahren Einwendungen erhoben, sind im Rahmen dieses Plan-feststellungsverfahrens auch personenbezogene Daten im Sinne von Art. 6 Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Daten-schutzgesetz (NDSG) automatisiert zu verarbeiten. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege (Adressdaten siehe oben). Soweit personenbezogene Daten bei der Weiterleitung der Einwendung an die Antragsteller oder an die darüber hinaus im Verfahren beteiligten Behörden und Stellen unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf in der Einwendung hinzu-weisen. In diesem Fall ist mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Da-ten befürchtet werden. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter dem Link https://www.oldenburg-kreis.de/portal/seiten/daten-schutz-900000001-21700.html
(6) Durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder die Bestellung von Vertretern entstehende Kosten werden nicht erstattet.
(7) Mit Auslegung des Planes (Zeichnungen, Erläuterungen und Beschreibung der Beein-trächtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes) erfolgt auch die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 1 UVPG.

Guido Heinisch